Rechtsprechung
LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Krankenversicherung; Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung; Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden; Suchtbehandlung; Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung
- medcontroller.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Krankenversicherung; Vergütung einer vollstationären Krankenhausbehandlung; Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden; Suchtbehandlung; Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung
- rechtsportal.de
Krankenversicherung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 53 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Vergütungsanspruch/Fälligkeit | Notwendigkeit stationärer Behandlung bei Alkoholabhängigkeitssyndrom
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 16.10.2015 - S 6 KR 1785/13
- LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 5/05 R
Krankenversicherung - Kostenerstattung - sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
So hat der 1. Senat des BSG (Urteil vom 4. April 2006, Az: B 1 KR 5/05 R) darauf hingewiesen, dass für die ärztliche Entscheidung, Behandlungsverfahren ambulant oder stationär durchzuführen, vor allem Risikoabwägungen ausschlaggebend sind. - BSG, 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R
(Krankenversicherung - Krankenhaus - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts entsteht die Zahlungsverpflichtung der Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit der Inanspruchnahme einer Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und im Sinne des § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (BSG, Urteil vom 16.05.2012 - B 3 KR 14/11 R - Juris). - BSG, 10.04.2008 - B 3 KR 19/05 R
Krankenversicherung - Prüfung der Notwendigkeit einer vollstationären …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
Bei einem erforderlichen komplexen Behandlungsansatz durch Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung ist zu prüfen, ob ein solcher nach den Regeln der ärztlichen Kunst ambulant überhaupt realisierbar war und für den Versicherten in Anbetracht seines Gesundheitszustandes in zumutbarer Weise zur Verfügung gestanden hätte (BSG, Urteil vom 10. April 2008 - B 3 KR 19/05 R -). - BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 9/03 R
Krankenversicherung - Abgrenzung - stationäre Krankenhausbehandlung - …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rechtsprechung des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4;… BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4). - BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R
Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren …
Auszug aus LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 1 KR 27/16
Denn Versicherte mit einem schweren psychiatrischen Leiden haben nach der Rechtsprechung des BSG Anspruch auf stationäre Krankenhausbehandlung, wenn nur auf diese Weise ein erforderlicher komplexer Behandlungsansatz durch das Zusammenwirken eines multiprofessionellen Teams unter fachärztlicher Leitung erfolgversprechend verwirklicht werden kann (…BSGE 94, 139 = SozR 4-2500 § 112 Nr. 4; BSGE 94, 161 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 4).
- LSG Schleswig-Holstein, 25.01.2022 - L 10 KR 128/17
Krankenversicherung - Prüfung der Krankenhausbehandlungsbedürftigkeit durch den …
In rechtlicher Hinsicht weist der Senat zudem auf ein zustimmungswürdiges Urteil des LSG Hamburg vom 28. September 2017 (L 1 KR 27/16, zitiert nach juris) hin, das ebenfalls die Frage nach der Notwendigkeit der stationären Behandlung einer Alkoholabhängigkeit betrifft.